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Steuertipps
Steuertipp Dezember 2023: Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung oder Liebhaberei?

Steuertipp November 2023: Repräsentationsaufwand für Unternehmer - was ist zu beachten?

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Steuertipp September 2023 - Welche Freigrenze gilt für Betriebsveranstaltungen mit der Belegschaft?

Steuertipp August 2023 - Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz betrifft Anbieter für Waren und Dienstleistungen im Onlinehandel





Steuertipp März 2023: Mobiltelefon, Mobilfunkkosten






Steuertipp September 2022: Energiewende im Steuerrecht:





Steuertipp April 2022
Grundsteuerreform geht in die nächste Runde: Feststellungserklärung ist zu erstellen bis 31.10.2022.

Steuertipp März 2022

Steuertipp Februar 2022:

Steuertipp Januar 2022:
Welche Neuigkeiten gibt es im Steuerrecht 2022 - ein Überblick

Steuertipp Dezember 2021: Steuertipp für Personengesellschaften:

Steuertipp November 2021: Steuertipp für Unternehmen und Selbständige:
 

Steuertipp September 2021: Häusliches Arbeitszimmer kurz erklärt.



Steuertipp Juni 2021. Was sich an den Formularen zur Einkomensteuererklärung 2020 geändert hat



Steuertipp September 2020 für Vermieter von Ferienwohnungen: Covid-19 beschert den Deutschen Vermietern von Ferienwohnungen gute Vermietzeiten. Doch was, wenn es in einem Jahr mal nicht so gut läuft?



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Einladung in ein Restaurant als Betriebsausgaben im geschäftlichen Interesse?
So sichern Sie die Anerkennung des Bewirtungsbeleges:

  • Korrekt Ausfüllen: Unterscheiden Sie zwischen Kundenbewirtung oder Mitarbeiterbewirtung (betriebliche Veranlassung).

  • Führen Sie Name und Firma der Teilnehmer auf einschließlich sich selbst. Für ein Geschäftsessen sollte mindestens 1 Mitarbeiter aus einer Fremdfirma sein. Tag, Ort der Bewirtung mit vollständiger Adresse des Restaurants.

  • Der Anlass der Bewirtung darf nicht fehlen; "Geschäftsessen" reicht nicht. Drücken Sie sich konkret aus - z. B. "Besprechung Projekt XYZ"

  • Der Bewirtungsbeleg muss maschinell ausgestellt sein. Manchmal haben Restaurants den Bewirtungsnachweis auf der Rückseite. Dann müssen Sie ein zusätzliches Formular "Angaben zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen" verwenden (Bewirtungsaufwendungen Formular Download). Unterschreiben Sie den Beleg bzw. das Formular mit den Angaben zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Ziff. 2 EStG)

  • Eine Rechnung mit Datum (und wenn es geht mit Stempel) über 150€ incl. MwSt und Trinkgeld muss zwingend Name und Adresse Ihrer Firma enthalten sowie den Namen des Gastgebers. Getränke und Speisen müssen aufgeschlüsselt sein, gleichfalls Nettobetrag, % Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag.

So können Sie einen Bewirtungsbeleg als Geschäftsessen von der Steuer absetzen. Lesen Sie hier weitere Steuertipps.

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Kontaktieren Sie unsere Steuerkanzleien in Hilpoltstein im mittelfränkischen Landkreis Roth (Anfahrtsplan Steuerberatungsgesellschaft Hilpoltstein) - etwa 30 km südlich von Nürnberg -

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